Förderungen

Für alle möglichen Lebensbereiche gewährt die Gemeinde Radfeld Förderungen für Radfelder Gemeindebürger. 


Förderungen der Gemeinde Radfeld:


Dorftaxi

Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit ständiger oder vorübergehend eingeschränkter Mobilität (ohne Altersbeschränkung) UND Hauptwohnsitz in Radfeld können beim Bürgerservice im Gemeindeamt pro Monat und pro Haushalt maximal 10 Gutscheine zum Preis von je € 2,- kaufen. Vergünstigte Fahrten sind zu folgenden Zielen möglich: 

  • Innerhalb von Radfeld und Rattenberg
  • Nach Kramsach, Brixlegg und Reith i. A. (Zuzahlung im Taxi € 2,-)
  • Nach Münster und Kundl (Zuzahlung im Taxi € 5,-)

Förderung
Saisonkarte Sommer

Die Gemeinde Radfeld fördert den Kauf einer Sommersaisonkarte bzw. einer Familiensaisonkarte bei einem der Freischwimmbäder Kundl, Brixlegg, Münster oder für den Reintaler See oder den Reitherer See für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Radfeld mit einem Betrag von € 10,- pro Kind/Jugendlichem.

Förderung 
Saisonkarte Winter

Die Gemeinde Radfeld fördert den Kauf einer Wintersaisonkarte bzw. einer Familiensaisonkarte innerhalb von Tirol für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Radfeld mit einem Betrag von € 50,- pro Kind/Jugendlichem.

Lehrlingsförderung 

Nimmt ein Radfelder Betrieb einen Lehrling aus Radfeld (Hauptwohnsitz) auf, erhält dieser Betrieb eine einmalige Förderung von € 1.000,- nach Abschluss des 1. Lehrjahres.

Förderung von
Jugendlichen
ohne Arbeit

Betriebe (auch auswärtige), die Jugendliche aus Radfeld (Hauptwohnsitz) ohne Arbeit und Lehre aufnehmen, erhalten eine einmalige Förderung in der Höhe von € 1.000, - nach Ende des 1. Beschäftigungsjahres.

Förderung von
Personen mit besonderen Bedürfnissen

Betriebe (auch auswärtige), die eine Person mit besonderen Bedürfnissen aus Radfeld (Hauptwohnsitz) aufnehmen, erhalten eine Förderung in der Höhe von € 1.000, - pro Beschäftigungsjahr. 

Pflegegeldzuschuss

Die Gemeinde Radfeld gewährt Personen, die in Radfeld ihren Hauptwohnsitz haben, nach landes- oder bundesrechtlichen Bestimmungen Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen und Hilfestellung von Angehörigen oder fremden Personen in Anspruch nehmen, einen Pflegegeldzuschuss in der Höhe von
10 % des jeweiligen Pflegegeldes.

Windelförderung
Babys bis 2 Jahre

Familien mit Kleinkindern mit Hauptwohnsitz in Radfeld erhalten nach der Geburt eines Kindes im Zuge der Anmeldung einmalig kostenlos 20 Müllsäcke als Förderung für die Entsorgung von Windeln. 

Windelförderung 
Inkontinenz

Personen mit Hauptwohnsitz in Radfeld, die auf Grund einer Erkrankung (Inkontinenz) einen erhöhten Windelbedarf haben, erhalten (nach Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bestätigung) jährlich kostenlos 10 Stück Müllsäcke als Förderung für die Entsorgung.

Förderung einer
Solaranlage 

Zum Bau einer Solaranlage  für Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen (bis zu 3 Wohnungen), die von den Eigentümern bzw. deren Familienmitgliedern bewohnt werden, gem. Beschluss des Gemeinderates vom 31.08.2023 (€ 120,00 pro m² Kollektorfläche, jedoch max. 7 m² pro Wohnung = Förderung maximal € 840,00 pro Wohnung)

Förderung einer
Photovoltaik-Anlage

Zum Bau einer Photovoltaikanlage für Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen, die von den Eigentümern bzw. deren Familienmitgliedern bewohnt werden, gem. Beschluss des Gemeinderates vom 02.06.2022 (€ 120,- pro kWp, jedoch max. 7 kWp pro Wohnung = Förderung maximal € 840,- pro Wohnung)

Förderung von Seniorentickets des Verkehrsverbundes Tirol

Die Gemeinde Radfeld gewährt Seniorinnen und Senioren, die sich das „Klimaticket Tirol SeniorIn“ kaufen gegen Vorlage des Tickets und des Kaufbeleges folgende Förderung: 

SeniorInnen von 65 – 74 Jahren € 60,-; SeniorInnen ab 75 Jahren € 40,-


Die entsprechenden Formulare für eine Beantragung finden Sie hier:

Formulare zu den Förderungen



Förderungen_der_Gemeinde_Radfeld[3].pdf herunterladen (0.16 MB)