Dorftaxi | Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit ständiger oder vorübergehend eingeschränkter Mobilität (ohne Altersbeschränkung) UND Hauptwohnsitz in Radfeld können beim Bürgerservice im Gemeindeamt pro Monat und pro Haushalt maximal 10 Gutscheine zum Preis von je € 2,- kaufen. Vergünstigte Fahrten sind zu folgenden Zielen möglich: - Innerhalb von Radfeld und Rattenberg
- Nach Kramsach, Brixlegg und Reith i. A. (Zuzahlung im Taxi € 2,-)
- Nach Münster und Kundl (Zuzahlung im Taxi € 5,-)
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Förderung Saisonkarte Sommer | Die Gemeinde Radfeld fördert den Kauf einer Sommersaisonkarte bzw. einer Familiensaisonkarte bei einem der Freischwimmbäder Kundl, Brixlegg, Münster oder für den Reintaler See oder den Reitherer See für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Radfeld mit einem Betrag von € 10,- pro Kind/Jugendlichem. |
Förderung Saisonkarte Winter | Die Gemeinde Radfeld fördert den Kauf einer Wintersaisonkarte bzw. einer Familiensaisonkarte innerhalb von Tirol für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Radfeld mit einem Betrag von € 50,- pro Kind/Jugendlichem. |
Lehrlingsförderung | Nimmt ein Radfelder Betrieb einen Lehrling aus Radfeld (Hauptwohnsitz) auf, erhält dieser Betrieb eine einmalige Förderung von € 1.000,- nach Abschluss des 1. Lehrjahres. |
Förderung von Jugendlichen ohne Arbeit | Betriebe (auch auswärtige), die Jugendliche aus Radfeld (Hauptwohnsitz) ohne Arbeit und Lehre aufnehmen, erhalten eine einmalige Förderung in der Höhe von € 1.000, - nach Ende des 1. Beschäftigungsjahres. |
Förderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen | Betriebe (auch auswärtige), die eine Person mit besonderen Bedürfnissen aus Radfeld (Hauptwohnsitz) aufnehmen, erhalten eine Förderung in der Höhe von € 1.000, - pro Beschäftigungsjahr. |
Pflegegeldzuschuss | Die Gemeinde Radfeld gewährt Personen, die in Radfeld ihren Hauptwohnsitz haben, nach landes- oder bundesrechtlichen Bestimmungen Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen und Hilfestellung von Angehörigen oder fremden Personen in Anspruch nehmen, einen Pflegegeldzuschuss in der Höhe von 10 % des jeweiligen Pflegegeldes. |
Windelförderung Babys bis 2 Jahre | Familien mit Kleinkindern mit Hauptwohnsitz in Radfeld erhalten nach der Geburt eines Kindes im Zuge der Anmeldung einmalig kostenlos 20 Müllsäcke als Förderung für die Entsorgung von Windeln. |
Windelförderung Inkontinenz | Personen mit Hauptwohnsitz in Radfeld, die auf Grund einer Erkrankung (Inkontinenz) einen erhöhten Windelbedarf haben, erhalten (nach Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bestätigung) jährlich kostenlos 10 Stück Müllsäcke als Förderung für die Entsorgung. |
Förderung einer Solaranlage | Zum Bau einer Solaranlage für Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen (bis zu 3 Wohnungen), die von den Eigentümern bzw. deren Familienmitgliedern bewohnt werden, gem. Beschluss des Gemeinderates vom 31.08.2023 (€ 120,00 pro m² Kollektorfläche, jedoch max. 7 m² pro Wohnung = Förderung maximal € 840,00 pro Wohnung) |
Förderung einer Photovoltaik-Anlage | Zum Bau einer Photovoltaikanlage für Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen, die von den Eigentümern bzw. deren Familienmitgliedern bewohnt werden, gem. Beschluss des Gemeinderates vom 02.06.2022 (€ 120,- pro kWp, jedoch max. 7 kWp pro Wohnung = Förderung maximal € 840,- pro Wohnung) |
Förderung von Seniorentickets des Verkehrsverbundes Tirol | Die Gemeinde Radfeld gewährt Seniorinnen und Senioren, die sich das „Klimaticket Tirol SeniorIn“ kaufen gegen Vorlage des Tickets und des Kaufbeleges folgende Förderung: SeniorInnen von 65 – 74 Jahren € 60,-; SeniorInnen ab 75 Jahren € 40,- |