Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept II der Gemeinde Radfeld

Wappen der Gemeinde Radfeld

Die Örtliche Raumordnung dient der geordneten Entwicklung einer Gemeinde. Die Ziele sind die Erhaltung und Entwicklung des Siedlungsraumes durch die bestmögliche Anordnung und Gliederung der Bebauung unter Beachtung des Schutzes des Landschaftsbildes, der verkehrsmäßigen Erschließung und der infrastrukturellen Einrichtungen.

 

Neben der angestrebten Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung sollen auch die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung aller Wirtschaftszweige und Betriebsformen festgelegt werden. Im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROK) sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme Festlegungen über die geordnete räumliche Entwicklung der Gemeinde im Sinne der Ziele der örtlichen Raumordnung zu treffen. Der Planungszeitraum ist auf zehn Jahre ausgerichtet.

 

Derzeit werden die Planungen zur zweiten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes II der Gemeinde Radfeld vorbereitet.  Ziel ist, mit Sommer 2025 die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes II abzuschließen und eine rechtlich gesicherte Entwicklung der Gemeinde Radfeld bis 2035 zu garantieren. 

 

Das derzeit gültige Konzept (ÖROK I) wird verlängert, damit keine Widmungssperre für das Gemeindegebiet auferlegt wird, und bis zum Inkrafttreten des ÖROK II weiterhin eine geordnete Entwicklung stattfinden kann.

 

19.09.2024 09:04